2025 war ein Jahr, das viele Unternehmer:innen der Erotikbranche spürbar gefordert hat. Die neuen Regeln rund um die E-Rechnung haben Abläufe verändert, die Produktsicherheitsverordnung (GSPR) der EU hat vielerorts Fragen und Unsicherheit ausgelöst. Die Vielzahl kleiner Anpassungen im Steuer- und Verpackungsrecht hat besonders jene getroffen, die in kleinteiligen oder handwerklichen Strukturen arbeiten. Doch noch weitere Änderungen in der Erotikbranche erwarten uns.
Wenn du einen Erotikshop besitzt, ein kleines BDSM-Label führst, ein Escort-Business organisierst, einen Swingerclub betreibst oder ein Pornokino besitzt, hast du diese Veränderungen in der Erotikbranche bestimmt direkt erlebt.
Für viele war 2025 ein Jahr der vielen kleinen Stellschrauben, die zusammen eine enorme Wirkung entfaltet haben. Und gerade in einer Branche, die ohnehin mit Sonderregelungen, Plattformrestriktionen und gesellschaftlichen Vorurteilen umgehen muss, spürt man solche Veränderungen intensiver.
Lasst uns daher einen Blick darauf werfen, welche Änderungen sich wie ausgewirkt haben und welche kommenden Änderungen sich 2026 für die Erotikbranche noch ergeben.
TL;DR – Kurzüberblick über den Artikel
- 2025 brachte folgende Änderungen: Einführung der E-Rechnung, GSPR-Pflichten und die neue Kleinunternehmergrenze. Kleine BDSM-Hersteller spürten die GSPR besonders durch strengere Dokumentations- und Sicherheitsanforderungen.
- Ab Juni 2026 wird der Widerrufsbutton verpflichtend; Erotik- und Fetisch-Shops müssen Prozesse anpassen.
- Ab September 2026 gelten neue Verbraucherrechte und das EU-Gewährleistungslabel – relevant für alle Händlerinnen und Hersteller von Erotikartikeln.
- Das Recht auf Reparatur betrifft besonders elektrische Sextoys und erfordert langfristige Planung von Shops und Herstellern.
- Swingerclubs müssen strengere Hygienevorgaben erfüllen, profitieren aber vom reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen.
- Die Umsetzung der Menschenhandelsrichtlinie bringt mehr Klarheit für Escort-Agenturen, ohne freiwillige Sexarbeit einzuschränken.
E-Rechnung: Pflicht ab Januar 2025
Mit der Einführung der E-Rechnung zum 1. Januar 2025 hat die Branche einen klaren Schwenk in Richtung Digitalisierung erlebt. Unternehmerinnen mussten in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen. Bis Ende 2026 gibt es dafür noch eine Übergangsregelung, bei der auch weiterhin Rechnungen in Papier oder anderen Formaten übermittelt werden darf – solange beide Parteien damit einverstanden sind.
Besonders bei Herstellern von BDSM-Kleinartikeln wie Schlagwerkzeugen, Seilen oder Fetisch-Accessoires, die oft im Nebenerwerb produzieren und Rechnungen bisher manuell erstellt haben, wurde die Umstellung zur Prüfung. Die bisher üblichen PDF-Rechnungen sind nicht mehr ausreichend. XRechnung und ZUGFeRD sind jetzt Standard.
Zum Glück ist diese Änderung für die Erotikbranche leicht umzusetzen und trägt insgesamt auf positive Art zur Digitalisierung bei.
GSPR: Der Jahreswechsel, der Aufruhr ausgelöst hat
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GSPR) hat Anfang 2025 für große Unruhe gesorgt – und das vor allem bei den genannten kleinen Herstellern, aber auch bei den großen Händlern. Viele hatten die Tragweite der Verordnung zunächst stark unterschätzt – oder einfach ignoriert. Obwohl bereit 2023 in Kraft getreten und mit einer Übergangsfrist bis Ende 2024, haben offensichtlich viele Hersteller die Fristen verschlafen und sich zu spät um die nötigen Dokumentationen gekümmert. Die Verordnung verlangt zum Teil aufwendige Dokumentationen über Produktdetails, strengere Risikoanalysen und die Nennung des Hersteller-Sitzes in der EU.
Besonders betroffen waren Hersteller:innen von Erotic-Wellness-Toys, BDSM- und Fetisch Accessoires oder Bondage-Seilen, die häufig in kleinen Chargen hergestellt werden. Viele haben Sorge gehabt, jedes Produkt oder jede Serie einzeln prüfen lassen zu müssen. Eine Antwort dazu gab es weder vom Bund noch der EU. Auch die IHK hatte häufig keine befriedigende Antwort auf den Ansturm an Fragen.
Das GSPR mit seinen neuen Anforderungen sollte ursprünglich die großen Riesen wie Amazon, Temu und Wish treffen. Diese haben jedoch die Aufgabe an ihre vielen kleinen Unterhändler abgetreten und wurden von der eigentlichen Wucht der Anforderungen kaum betroffen. Stattdessen wurden vor allem kleine Hersteller von den Anforderungen überrollt.
Für die kleinen Nischen-Hersteller der BDSM-Community, die oft mit kleinen Margen arbeitet und individuelle Produkte herstellen, waren die neuen Anforderungen daher ein Schock. Viele meiner Kundinnen haben in dieser Zeit panisch reagiert, weil eine einzige Charge massive Kosten durch Prüfverfahren verursacht hätte. Teilweise wurden daher Produktionen ausgesetzt oder Produktlinien aus dem Verkauf genommen, woraufhin massive Umsatzeinbrüche die Folge waren. Manche Shops haben sogar ganz aufgegeben.
Doch gerade in der BDSM-Szene entstehen viele Produkte als Einzelstücke oder in kleinen Mengen. Hier kann man nur hoffen, dass die EU und auch der Bund Anforderungen an Kleinunternehmer und kleine Hersteller anpassen und Bürokratiehürden abbauen, statt weiter aufzubauen.
Die angehobene Kleinunternehmergrenze – mehr Spielraum für kleine Labels
Die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze im Jahr 2025 von 22.000 auf 25.000 Euro hat viele kleine Herstellerinnen entlastet. Für Hersteller von Seilen, Schlagwerkzeugen, Schmuck oder Fetisch-Kleidung war das eine echte Erleichterung. Weniger Umsatzsteuer, weniger Bürokratie, weniger Druck. Gleichzeitig hat die Anpassung zu typischen Übergangsfehlern geführt. Manche Unternehmerinnen haben Rechnungen falsch ausgestellt oder die Grenze übersehen, weil sie das Wachstum ihres Labels unterschätzt haben.
Gerade in der BDSM-Handwerks- und Fetischmode-Szene wachsen Umsätze oft sprunghaft – zum Beispiel nach einem Messeauftritt oder einer Social-Media-Erwähnung. Die neue Grenze hat mehr Luft verschafft, aber auch gezeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Zahlen zu kennen.
Bevor wir den Blick auf die Änderungen für die Erotikbranche 2026 richten, ist eines wichtig:
2025 hat gezeigt, wie schnell sich regulatorische Anforderungen verschieben können. Nicht durch riesige Reformen, sondern durch viele parallele Anpassungen, die sich in der Summe wie ein Umbruch anfühlen.
Genau hier setzt 2026 an: mit neuen Regeln, die konkret werden, klarer definiert sind und einige Geschäftsmodelle stärker treffen als andere.


JETZT IM BLOG LESEN: Interior Design Trends 2026 für die Erotikbranche
2026 wird ein besonderes Jahr für alle, die sich ein Spielzimmer einrichten oder ihren Swingerclub modernisieren möchten. Die Interior-Trends 2026 brechen endgültig mit den alten Mustern der Erotikbranche. Schluss mit Schwarz-Rot und Pappmaché-Deko. Gefragt sind Räume, die Intimität, Nähe und Atmosphäre bewusst gestalten. Egal, ob du einen Club, eine Ferienwohnung oder ein privates Spielzimmer für Erwachsene einrichten willst: Moderne Spielzimmer und erotische Schlafzimmer sollen Stimmung schaffen, Sicherheit geben und zugleich warm und ästhetisch wirken.
Widerrufsbutton ab Juni 2026: Klarere Prozesse im Online-Handel
Für alle Erotikshops, die Waren direkt an Verbraucher:innen verkaufen, wird der Widerrufsbutton ab dem 19. Juni 2026 nach Richtlinie (EU) 2023/2673 verpflichtend. Online-Shops müssen Widerrufe so einfach ermöglichen wie den Kauf selbst. Damit reagiert die EU auf jahrelange Kritik an komplizierten Retourenprozessen. Für viele Online-Shops bedeutet das eine technische Anpassung am Checkout und an den automatisierten E-Mails.
Die gute Nachricht ist, dass die Regelung klar definiert ist und keinen Interpretationsspielraum lässt. Erotikshops und Unternehmer können diese Umstellung daher gut planen und sollten sich dementsprechend rechtzeitig darauf vorbereiten. Das ist also eine Änderung für die Erotikbranche, die machbar ist.
Neue Verbraucherrechte und Formularpflichten: Transparenz wird Standard
Auch der Verbraucherschutz wird 2026 weiter nachgeschärft. Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 gelten ab dem 27. September 2026 neue Vorgaben für Transparenz, Widerrufsinformationen und die Darstellung wesentlicher Produkteigenschaften.
Für Shops und Hersteller:innen, die ihre Waren direkt verkaufen, werden neue Informationspflichten wichtig. Dazu gehört vor allem die klare Darstellung von Widerrufsfristen, Garantien und Beschaffenheitsangaben. Diese Regeln sollen Transparenz schaffen und Fehlkäufe reduzieren. Für die Erotikbranche bedeutet das eine saubere, nachvollziehbare Kommunikation auf Produktseiten und in automatisierten Abläufen.
Gerade bei Sextoys oder BDSM-Möbeln, die unterschiedliche Materialverträglichkeiten oder Nutzungshinweise haben, profitieren am Ende beide Seiten: Kund:innen erhalten klarere Informationen, und Unternehmerinnen reduzieren das Risiko von Beschwerden oder Rücksendungen.
Das EU-Gewährleistungslabel: Mehr Klarheit über Haltbarkeit und Reparatur
Das neue EU-Gewährleistungslabel, das durch die Richtlinie (EU) 2024/825 eingeführt wird, wird ab dem 27. September 2026 verpflichtend. Es soll Käufer:innen klarer zeigen, welche gesetzlichen Ansprüche bestehen und wie lange ein Produkt typischerweise hält. Dieses Label signalisiert Kund:innen auf den ersten Blick, welche gesetzlichen Ansprüche sie haben und wie lange die Mindesthaltbarkeit eines Produkts eingeschätzt wird. Für die Erotikbranche ist diese Änderung 2026 bedeutsam, weil viele Produkte im Grenzbereich zwischen Alltagstauglichkeit und Intimität liegen.
Sextoy-Hersteller:innen müssen künftig noch genauer angeben, wie lange ein Produkt durchschnittlich hält und unter welchen Bedingungen es sicher genutzt werden kann. Vor allem Hersteller von Sextoys müssen ihre Materialien und die zu erwartende Lebensdauer transparent machen.
Für Shops und Verkäufer bedeutet das eine präzise Pflege der Produktdaten und eine engere Abstimmung mit den Herstellerinnen. Obwohl der administrative Aufwand steigt, schafft das Label gleichzeitig Vertrauen – gerade in einem Markt, in dem Materialangaben und Qualitätsversprechen häufig kritisch gesehen werden.
Recht auf Reparatur: Ein neues Kapitel für hochwertige Erotikprodukte
Das Recht auf Reparatur, das 2026 in die nationale Gesetzgebung überführt wird, setzt dort an, wo die Diskussion über Nachhaltigkeit und Langlebigkeit in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Für die Erotikbranche betrifft das vor allem Toys mit elektrischen oder elektronischen Komponenten. Kund:innen sollen künftig leichter Ersatzteile erhalten und Reparaturen durchführen lassen können. Bis zum 31. Juli 2026 muss Deutschland die Richtlinie (EU) 2024/1799 umsetzen.
Für Herstellerinnen bedeutet das eine Prüfung der eigenen Produktlinien: Welche Modelle sind reparierbar, welche nicht? Welche Ersatzteile müssen verfügbar sein? Welche Anleitungen müssen angepasst werden? Besonders bei hochwertigen Vibratoren, Stimulatoren oder App-gesteuerten Toys entstehen dadurch neue Chancen. Wer Reparaturfähigkeit anbietet, positioniert sich klar im Premiumsegment. Herstellerinnen, die bisher auf günstige Wegwerfprodukte gesetzt haben, werden dagegen stärker unter Druck geraten. Eine Änderung, die für die Erotikbranche 2026 sinnvoll ist.
Neue Anforderungen an die Erotikbranche und für Swingerclubs mit Buffet oder Bar
Swingerclubs, die Speisen oder warme Snacks anbieten, müssen sich 2026 auf strengere Vorgaben im Gastronomiebereich einstellen. Die EU aktualisiert die Hygieneanforderungen, und damit rücken Dokumentation, Temperaturkontrolle und regelmäßige Schulungen stärker in den Mittelpunkt. Betreiberinnen müssen nachvollziehbar zeigen, dass Abläufe stimmen und Mitarbeitende die Regeln kennen. Für Clubs ohne gastronomisches Angebot bleibt dieser Bereich weitgehend unverändert.
Clubs mit Buffet oder warmen Speisen sind besonders betroffen, weil die aktualisierten Vorgaben aus der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie die nationalen Nachweispflichten umfassender kontrolliert werden. Temperaturprotokolle, Reinigungspläne und Allergenkennzeichnungen müssen künftig lückenlos geführt werden – ein Mehraufwand, der aber auch mehr Sicherheit schafft.
Gleichzeitig entsteht für Clubs, die ein Buffet oder eine reguläre Gastronomie anbieten, eine wichtige Entlastung: Die geplante Rückkehr zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen. Sie senkt den steuerlichen Anteil des gastronomischen Elements und gibt Betreiberinnen Spielraum, steigende Kosten abzufedern oder Eintrittspreise stabil zu halten.
Was 2026 rechtlich zur Sexarbeit wichtig wird
Parallel zu diesen wirtschaftlichen Änderungen der Erotikbranche läuft ein politisches Thema weiter, das 2025 bereits für Unsicherheit gesorgt hat: die Diskussion um das sogenannte nordische Modell. Auch wenn 2026 kein Sexkaufverbot bevorsteht, bleibt die Debatte präsent, weil sie durch die neue EU-Menschenhandelsrichtlinie einen juristischen Rahmen bekommen hat.
Die Richtlinie 2024/1712 verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Nutzung von Diensten zu kriminalisieren, wenn der Kunde weiß, dass die Person Opfer von Menschenhandel ist. Diese Richtlinie muss bis Juli 2026 umgesetzt werden. Sie richtet sich gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel und betrifft freiwillige Sexarbeit ausdrücklich nicht.
Für Escort-Unternehmen bedeutet sie vor allem, ihre Dokumentation und Identitätsprüfungen klarer zu strukturieren. Freiwillige Sexarbeit fällt ausdrücklich nicht darunter. Dennoch sollten Escort-Agenturen und Studios die Entwicklungen im Blick behalten.
Was die Änderungen für die Erotikbranche 2026 in der Praxis bedeuten
Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Änderungen für die Erotikbranche 2026 konkret auswirken. Klar ist bereits jetzt, dass sich die Regulierung weiter in Richtung Transparenz, Verbraucherschutz und Qualitätssicherung bewegt. Für Händlerinnen, Hersteller und Betreiberinnen bedeutet das mehr Verantwortung, aber auch eine Chance, sich stärker über Professionalität und klare Prozesse zu positionieren.
Während 2025 vor allem viele kleine Einzeländerungen gebracht hat, greifen 2026 mehrere gezielte Regelwerke, die deutlich strukturierter wirken.
- Erotik-Online-Shops müssen sich frühzeitig auf neue Informationspflichten, Widerrufsprozesse und Produktkennzeichnungen einstellen.
- Herstellerinnen hochwertiger Toys, BDSM-Möbel oder Fetischartikel profitieren langfristig davon, wenn sie Reparaturfähigkeit, Haltbarkeit und Produktsicherheit aktiv kommunizieren.
- Swingerclubs mit gastronomischem Angebot haben zwar höhere Dokumentationspflichten, profitieren aber gleichzeitig von steuerlichen Entlastungen, die ihre Preisgestaltung stabilisieren können.
- Für Escort-Agnturen bleibt die Lage stabiler, als es die öffentliche Debatte vermuten lässt. Die Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie bringt keine Einschränkungen für freiwillige Sexarbeit, sondern fordert lediglich klare Strukturen und interne Nachweise – etwas, das professionelle Agenturen ohnehin längst etabliert haben sollten.
Wenn du wissen möchtest, welche dieser Änderungen dein Unternehmen konkret betreffen und wie du 2026 strategisch sicher und rechtssicher startest, unterstütze ich dich gern dabei. Gemeinsam entwickeln wir eine klare Linie, mit der du professionell arbeiten und gleichzeitig flexibel bleiben kannst.






