Ja. Je nach Bundesland und Konzept brauchst du eine Gaststättenerlaubnis, baurechtliche Genehmigungen und ein Hygienekonzept. In manchen Fällen wird dein Club als Vergnügungsstätte eingestuft, was zusätzliche baurechtliche Anforderungen mit sich bringt. Kläre das frühzeitig mit deiner Gemeinde.