Nein, in aller Regel nicht. Die Gaststättenerlaubnis ist personenbezogen und erlischt beim Inhaberwechsel. Du musst eine eigene Erlaubnis beantragen. Eine Ausnahme gilt, wenn du eine GmbH als Ganzes übernimmst, weil die Erlaubnis dann der GmbH als juristischer Person erteilt wurde. Außerdem erlischt jede Gaststättenerlaubnis automatisch, wenn der Betrieb länger als ein Jahr nicht ausgeübt wurde.