Du willst also einen Swingerclub eröffnen oder besitzt bereits einen ? Prima! Dann lies unbedingt weiter, denn im Folgenden werde ich dir wertvolle Informationen zu baurechtlichen Vorschriften für Swingerclubs geben!

Grietje stellt sich vor

Hallo, ich bin Grietje, Unternehmensberaterin spezialisiert auf die Erotikbranche. Mit meinem Hintergrund aus Betriebswirtschaft und Innenarchitektur habe ich es mir zur Aufgabe gemacht Unternehmen der Erotikbranche zu unterstützen. Da ich selbst langjährige persönliche Erfahrungen mit dem Besuch von Swingerclubs und Fetisch-Clubs habe, ist es mir eine Herzensangelegenheit diese Orte zu erhalten und zu unterstützen.

 

Heute möchte ich dir wichtige Informationen zu Vorschriften für Swingerclubs im Bereich Baurecht und zur Versammlungsstättenverordnung geben. Als Beispiel nehmen wir einen fiktiven, durchschnittlichen Club in Baden-Württemberg für 200-300 Personen.

Grundlegendes zur baurechtlichen Einordnung von Swingerclubs

Lass uns nun die wichtigsten Aspekte der Vorschriften für Swingerclubs betrachten. Zunächst musst du wissen, dass Swingerclubs baurechtlich meistens als Vergnügungsstätten eingestuft werden. In Baden-Württemberg zählen, baurechtlich gesehen, unter anderem folgende Orte und Unternehmen als Vergnügungsstätten:

  1. Spielhallen und Wettbüros
  2. Tanzlokale und Diskotheken/Clubs
  3. Swinger-Clubs und Sexkinos, einschließlich der Lokale mit Videokabinen (Film- und Videovorführungen sexuellen Charakters)
  4. Festhallen/Hochzeitssäle und Eventlokale und vergleichbare Einrichtungen

Ein Gebäude zu mieten oder zu kaufen das bisher einen völlig anderen Zweck hatte, kann ebenso Vorteile und Nachteile haben. Wenn man seine eigenen Vorstellungen von einem Swingerclub in einem Bestandsgebäude unterbringen möchte, muss man häufig Abstriche machen. Ein Gebäude zu mieten kann zudem immer Ärger mit dem Vermieter mit sich bringen. Gleichzeitig hat man so aber die Möglichkeit den Club im schlimmsten Fall schnell aufzulösen, sollte es mit der Umsetzung doch nicht funktioniert haben. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich beim Erhalt und Zustand des Gebäudes auf den Vermieter verlassen können. Dieser ist nämlich verpflichtet, die Instandhaltung des Gebäudes sicherzustellen, nicht jedoch der Räume. Idealerweise kennen Sie jemanden, der eine Immobilie vermietet und dem das Swingerclub-Business nicht fremd ist. So vermeiden Sie kurzfristige Absagen oder Kündigungen, die sich meistens darauf zurückführen lassen, dass diejenigen ein Problem mit dem Gewerbe eines Swingerclubs haben. Viele denken hier leider automatisch an ein Bordell oder glauben, dass ein Swingerclub den Mietspiegel der Gegend senkt.

 

Wichtig zu beachten ist, dass Bordelle und bordellartige Betriebe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht als Vergnügungsstätten, sondern als Gewerbebetriebe eingestuft werden. Dies sollte man beachten, falls sich, z.B. bei deinem Porno-Kino, eine Änderung der Auflagen ergibt. Viele Betreiber von Porno-Kinos haben mir berichtet, dass sie als Bordellbetrieb gekennzeichnet wurden, da sie nicht garantieren konnten, dass in ihren Räumlichkeiten keine Prostituierten ein- und ausgingen. (Hierzu werde ich demnächst einen eigenen Artikel verfassen.)

 

Die gesetzliche Grundlage für die Einstufung als Versammlungsstätte findet sich in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) des Bundes, die auch in Baden-Württemberg Anwendung findet. Allerdings gibt es keine spezifische Landesregelung in Baden-Württemberg, die Vergnügungsstätten explizit definiert. Die Einordnung basiert auf der Rechtsprechung und der Auslegung der BauNVO durch die Kommunen.

Lokale Bestimmungen und Vorschriften für Swingerclubs

Die Gemeinde Winnenden hat z.B. festgelegt, dass sich „[…] Vergnügungsstätten als Sammelbegriff für Gewerbebetriebe verstehen, die auf verschiedenste Weise unter Ansprache des Sexual-, Spiel- oder Geselligkeitstriebs bestimmte Freizeitangebote vorhalten.“ (QUELLE, Seite 3). Je nach Auslegung zählen Erotik-Shops mit oder ohne Videokabinen-Angebot, ebenfalls als Vergnügungsstätte. Sie werden hier als „Graubereich“ beschrieben (Seite 4).

 

Die Stadt Winnenden führt hier auch auf, dass Swingerclubs allgemein für „milieubedingte Störungen“ sorgen können und sich dadurch Konflikte mit der Nachbarschaft ergeben.

 

Man kann an dieser Stelle nur hoffen, dass sich auch im baurechtlichen Bereich mit der Zeit ein gesellschaftlicher Wandel ergeben wird.

 

Momentan wird hier auch der Begriff „Trading-Down-Effekt“ genannt. Das bedeutet, dass eine Vergnügungsstätte dieser Art den Wert der Nachbarschafft kontinuierlich verringern würde.

Immer Ärger mit den Nachbarn: Swingerclubs sind unerwünscht.

Hier ein kurzer persönlicher Einschub: Mir sind durch Gespräche mit Club-Besitzern aber auch durch eigene Recherche, viele Geschichten bekannt in denen die Nachbarn von Swingerclubs durch verschiedene Aktionen versucht haben den Club zu vertreiben. Abgesehen davon, dass dadurch Existenzen durch klassische Diskriminierung und Vorverurteilung einer Minderheit zerstört werden, sind mir auch Rechtsstreitigkeiten bekannt in denen ein Gang vor Gericht positiv ausging. Hierzu werde ich bald einen eigenen Beitrag veröffentlichen.

 

Trotzdem hat man schon häufiger von traurigen Geschichten gehört, in denen Anwohner die Autos der Besucher von Swingerclubs abschleppen ließen oder die Polizei vermehrt Geschwindigkeitsüberprüfungen dort durchführen ließ, wo Swingerclubs ansässig sind.

Spielhallen vs. Swingerclub: Trading down?

Ist euch schon mal aufgefallen, dass es in vielen Städten, sowohl in der Innenstadt als auch in Randgebieten, eine hohe Zahl an Spielotheken gibt? Und gleichzeitig verbieten viele Städte in Baden-Württemberg die Neu-Eröffnung von Sex-Shops oder Porno Kinos. Nur bestehende Geschäfte dürfen bleiben, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.

 

Mich verwundert diese Tatsache immer. Denn betrachtet man sich die Einordnung der Vergnügungsstätten „Spielhalle“ und „Swingerclub“, haben beide nach der Verordnung einen sehr ähnlichen Charakter:

 

Beide werden mit dem „Trading-Down-Effekt“ beschrieben und beide dürfen nur in bestimmten städtebaulichen Gebieten existieren. Beiden haftet ein schlechter Ruf an. Spielhallen gelten oft als Wechselstube für Geldwäscher und sollen angeblich die Kriminalitätsrate in den Stadtgebieten steigern, in denen sie vorhanden sind. Außerdem könnte eine Spielhalle einen Konflikt mit „seriösen“ Einrichtungen und Unternehmen hervorrufen. Empirisch nachweisbar waren diese Behauptungen bisher nicht. Trotzdem werden sie danach bewertet und erhalten den Stempel des „Trading-Down-Effekts“.

Weitere Überlegungen für einen eigenen Swingerclub:

Spielhallen haben also ebenso mit Vorurteilen zu kämpfen wie Swingerclubs. Trotzdem scheint es tolerierbarer für Städte, Gemeinden und Anwohner zu sein, wenn die Menschen in potenziell süchtig machende Lokale gehen, anstatt einem gemeinschaftlichen Hobby nachzugehen.

 

Klar, Sex kann auch irgendwie süchtig machen, aber die meiste Menschen in Swingerclubs gehen auch wegen einer Art Gemeinschaftsgefühl in einen Swingerclub. Swingerclubs sind hier nichts anderes als ein Verein – nur treffen sie sich eher zu anderen Uhrzeiten.

 

Und in modernen, aufgeklärten Zeiten wie diesen erstaunt es mich immer wieder, dass Swingerclubs und Erotik-Fachgeschäfte als etwas angesehen werden, das den Marktwert einer Gegend senkt. Natürlich kann es durchaus Lärmbelästigung geben – aber mit dem richtigen Schallschutz und durch Zuweisung eigener Gebäude, kann man hier leicht Abhilfe schaffen.

Immerhin bewertet die Stadt Villingen-Schwennigen Swingerclubs nicht gar so harsch: „Swingerclubs hingegen bevorzugen vor allem aus Diskretionsgründen Standorte in gewerblichen Lagen und sind allein aus diesem Grund weniger auffällig und weniger störungsträchtig als andere Vergnügungsstätten.“ (QUELLE , Seite 12)

 

Die Stadt Winnenden dagegen ordnet Swingerclubs direkt ins Rotlicht-Milieu ein – dabei liegt es vielen Swingerclub Betreibern am Herzen, dass sie sich davon abgrenzen. (Seite 11, Winnenden)

 

Lasst uns jedoch zurückommen zu unserem eigentlichen Thema:

Standortwahl, Baurecht und weitere Vorschriften für Swingerclubs

Da Swingerclubs als Versammlungsstätte einsortiert werden, hat das auch Auswirkungen auf die Zulässigkeit in verschiedenen Baugebieten und die anzuwendenden Vorschriften.

 

Bei der Standortwahl solltest du in Baden-Württemberg folgende Vorschriften für deinen Swingerclub beachten:

– In Gewerbegebieten sind Swingerclubs meist nur ausnahmsweise zulässig

– In Kerngebieten, also z.B. Innenstädten, sind sie grundsätzlich zulässig

– In Mischgebieten kann es möglich sein, wenn sie gewerblich geprägt sind (also z.B. ein Bordell)

– In Wohngebieten sind sie in der Regel nicht zulässig

 

Prüfe also unbedingt den geltenden Bebauungsplan, da Gemeinden die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten weiter einschränken können. Wenn du hier Hilfe bei der Kontaktaufnahme einer lokalen Baubehörde brauchst, scheue dich nicht, mich zu kontaktieren!

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JETZT IM BLOG LESEN: Einen Swingerclub eröffnen – Die Wahl der Location

Wenn man einen eigenen Swingerclub eröffnen möchte, ist eine der ersten Fragen, die man sich stellt, die nach dem geeigneten Standort. Denn wenn man anfängt zu planen, wie man seinen Club ausstatten will, muss man wissen, wo der Club sein soll, welche Räume man dafür braucht und wie groß diese sein müssen.

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Städtebauliche Vorschriften für Swingerclubs

Es gibt Gründe, warum einem Swingerclub untersagt werden kann in einem städtebaulichen Gebiet zu eröffnen, in denen sie eigentlich zulässig werden. Diese Gründe sind dann „städtebaulicher Natur“. Das bedeutet, dass Anzahl, Lage und Umfang der Zweckbestimmung und der Eigenart des Baugebietes von Bedeutung sind. In einem Wohngebiet soll man z.B. wohnen – deswegen gibt es hier keine Vergnügungsstätten. Und wenn geplant ist, dass ein Gebiet zukünftig nur noch durch Wohnungen aber nicht mehr durch Gewerbeflächen erweitert werden soll, beschreibt das den zukünftigen Zweck und den Umfang der für dieses Gebiet festgelegten Bestimmung.

 

Aber es gilt auch folgende Regel: „Die Rechtsprechung hat deutlich gemacht, dass für eine Entscheidungsfindung nur städtebauliche Gründe und nicht etwa moralisch-ideologische Aspekte für eine Versagung herangeführt werden können.“ (Seite 17, Winnenden)

Die wichtigsten städtebauliche Gründe, die die Ansiedlung einer Vergnügungsstätte, also eines Swingerclubs, verhindern, können sein:

  • im Widerspruch zur Eigenart des Gebietes stehende Vorhaben (also z.B. die Weiterentwicklung oder Modernisierung eines Stadtgebietes)
  • von dem Vorhaben gehen relevante Störungen oder Belästigungen aus, also Lärmbelästigung, Gerüche, etc.
  • mit dem Vorhaben ist ein Trading-Down-Effekt verbunden (siehe oben)
  • das Vorhaben kann die Umsetzung städtebaulicher Konzepte behindern oder in Frage stellen, was im Grunde ähnlich zu Punkt 1 ist.

Bei Spielhallen darf man als Absagegrund nicht anbringen, dass sie z.B. Spielsucht fördern würden. Deswegen ist davon auszugehen, dass ein Widerspruch, der einen Swingerclub ins Rotlichtmilieu abschiebt, nicht gelten dürfte. Denn dem ist nachweislich nicht so. Auch Porno-Kinos könnten bei einer solchen Aussage selbst Widerspruch einlegen. Betreiber müssen dann allerdings sicherstellen, dass sie den Zugang der Personen zu ihren Räumen kontrollieren. Leider wird das jedoch schwierig.

 

Es ist jedoch positiv wahrzunehmen, dass man hier rechtlich vorgehen kann, wenn ein Swingerclub durch einen moralisch-ideologischen Vorwand verboten werden soll.

Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg: Weitere Vorschriften für Swingerclubs

Gehen wir mal davon aus, dass alles klappt und du deinen Swingerclub mit einer Personenanzahl von 200-300 Personen eröffnen darfst. Dann musst du dich als nächstes mit der Versammlungsstättenverordnung beschäftigen. Diese gilt nämlich in Innenräumen bei einer Besucheranzahl von 200 Personen.

 

Folgende Punkte musst du dann bei der Planung und Gestaltung der Räume und des Clubs beachten:

  1. Du brauchst mindestens zwei weit auseinander liegende Ausgänge.
  2. Die Breite der Rettungswege muss mindestens 1,20 m je 200 Personen betragen (d.h. wenn 400 Personen in deinen Club passen, müssen die Rettungswege 2,40 m breit sein).
  3. Es müssen mindestens zwei unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein.
  4. Spezielle Toilettenräume für Rollstuhlbenutzer sind Pflicht.

 

Wenn du diese Punkte beachtest, bekommst du auch keinen Ärger mit der Aufsichtsbehörde.

Manchmal gibt es für diese Regelungen Ausnahmen. Wenn du z.B. ein altes, bestehendes Gebäude übernimmst und kein neues Gebäude baust und auch keine baulichen Veränderungen an dem Gebäude vornimmst, dann besteht häufig ein sogenannter „Bestandsschutz“. Das bedeutet, dass du möglicherweise nicht alle Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung erfüllen musst. Und manchmal reicht den Gemeinden auch ein spezielles Sicherheitskonzept. Das kann aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Sprich deshalb unbedingt mit deiner zuständigen Baubehörde!

Bauliche Anforderungen und Vorschriften für Swingerclubs

Nachdem wir nun das Thema „Versammlungsstättenverordnung“ ausreichend behandelt haben, kommen wir nun zum Thema „Bauliche Anforderungen“. Trotzdem hier unterschiedliche Gesetze zum Einsatz kommen ist es in beiden Fällen meistens die „Untere Bauaufsichtsbehörde“, die die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung und der baulichen Anforderungen kontrolliert und überwacht. Solltest du also bei deiner Gemeinde nachfragen wollen, welche Regelungen für dich wichtig sind, dann wende dich am besten an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Bei der Planung deines Swingerclubs musst du dann, im Einklang mit den zuvor geltenden Regeln, folgende bauliche Anforderungen beachten:

– Die strikte bauliche Trennung von anderen Nutzungen

– Die Erfüllung der Brandschutzanforderungen

– Den Einsatz von Schallschutzmaßnahmen, besonders in Mischgebieten

– Die Planung eines barrierefreien Zugangs (mindestens zu einem Geschoss bei mehrgeschossigen Gebäuden)

Beim Thema „strickte Trennung von anderen Nutzungen“ geht es zum Beispiel darum, dass ein Essens- oder Restaurantbereich von den Spielwiesen getrennt sein muss. D.h. es muss einen eigenen Raum, abgetrennt durch eine Tür, dafür geben. Folgende weitere Regelungen betreffen die „bauliche Trennung“:

 

Zugangskontrolle: Es sollte z.B. einen getrennten Eingang oder zumindest eine klare Zugangskontrolle zu den Spielwiesen geben.

 

Brandschutz: Die Trennung muss auch brandschutztechnischen Anforderungen genügen, z.B. durch feuerhemmende Wände oder Türen.

 

Sanitäranlagen: Separate Sanitäranlagen für den Gaststättenbereich und den Clubbereich.

 

Lüftung und Schalldämmung: Getrennte Lüftungssysteme für beide Bereiche und ausreichende Schalldämmung zwischen den Bereichen.

 

Beschilderung: Klare Kennzeichnung der unterschiedlichen Bereiche.

 

Diese strikte bauliche Trennung dient dazu, die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an Gaststätten und Vergnügungsstätten zu erfüllen und eine klare Abgrenzung der Nutzungen zu gewährleisten. Sie ermöglicht es auch, dass der Gaststättenbereich unter Umständen anderen baurechtlichen oder gewerberechtlichen Bestimmungen unterliegen kann als der Swingerclub-Bereich.

 

Leider muss ich sagen, dass viele Swingerclubs die Einhaltung dieser Vorschriften eher mangelhaft oder gar nicht umsetzen. Das führt aber auch häufig dazu, dass Swingerclubs schließen müssen oder im Nachhinein zu einem Umbau hohe Kosten provozieren, weil sie bei der Planung nicht darauf geachtet haben.

 

Am besten holt ihr euch einen Berater wie mich, oder aber einen erfahrenen Architekten zur Hilfe, der euch bei der Planung und der Beachtung der Vorschriften für Swingerclubs unterstützt!

Genehmigungsverfahren und Baurecht für Swingerclubs

Last but not least gibt es einen großen Brocken, der alles zu Fall bringen kann. Ihr habt euch ein schönes Gebäude ausgesucht, in dem ihr euren Swingerclub bauen wollt, habt alle Pläne vorbereitet, euch Investoren gesucht und alles bis ins kleinste Detail geplant und dann kommt das Genehmigungsverfahren. Das Genehmigungsverfahren prüft unter anderem die Einhaltung aller Vorschriften für Swingerclubs.

 

Die Umwandlung eines bestehenden Gebäudes in einen Swingerclub oder ein Neubau ist genehmigungspflichtig. Bereite dich hier auf ein umfangreiches Verfahren vor und plane genügend Zeit ein, denn folgende Dinge werden in so einem Fall überprüft:

  1. Antragstellung:
  • Du musst einen Antrag auf Erweiterung oder Änderung der bestehenden Gaststättenerlaubnis beim zuständigen Landratsamt oder der Stadtverwaltung stellen.
  • Der Antrag sollte detaillierte Informationen über die geplante Nutzung, Raumaufteilung und Betriebskonzept enthalten.

 

  1. Prüfung der Nutzungsänderung:
  • Die Behörde wird prüfen, ob eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegt.
  • In der Regel wird die Umwandlung in einen Swingerclub als wesentliche Nutzungsänderung betrachtet, da es sich um einen „anderen städtebaulich eigenständigen Anlagentypus“ handelt.

 

  1. Baurechtliche Prüfung:
  • Es wird geprüft, ob die neue Nutzung baurechtlich zulässig ist, insbesondere im Hinblick auf die Einstufung als Vergnügungsstätte.
  • Die Zulässigkeit hängt vom Baugebiet ab (z.B. Gewerbegebiet, Kerngebiet).

 

  1. Prüfung nach Gaststättenrecht:
  • Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für eine Gaststättenerlaubnis weiterhin erfüllt sind.
  • Besonderes Augenmerk liegt auf § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG (Vorschub der Unsittlichkeit).

 

  1. Auflagen und Bedingungen:
  • Die Behörde kann spezifische Auflagen erteilen, z.B. bezüglich Lärmschutz oder baulicher Trennung von Gaststätten- und Clubbereich.

 

  1. Entscheidung:
  • Die Behörde entscheidet über die Erteilung einer neuen oder erweiterten Erlaubnis.
  • Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs und ggf. der Klage.

 

  1. Umsetzung:
  • Nach Erteilung der Erlaubnis können die geplanten Änderungen umgesetzt werden.
  • Die Einhaltung der Auflagen wird in der Regel regelmäßig kontrolliert.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und der Ablauf je nach Bundesland und Kommune variieren können. Eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden und ggf. die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands sind empfehlenswert, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

 

Als Zeitraum kannst du für die Erstellung und Zusammenfassung der nötigen Unterlagen und der Einreichung und Überprüfung des Antrags gut und gerne mehrere Wochen oder sogar Monate einplanen. Das liegt vor allem daran, dass viele Unterlagen zusammengetragen werden müssen und die Antragsteller häufig Unterlagen vergessen. Dann müssen die Behörden immer wieder nachfragen. Andererseits sind viele Behörden mit zu wenigen Mitarbeitern besetzt. Auch das kann ein Zeitfresser sein.

 

Plane also unbedingt viel Vorlaufzeit ein, bevor du mit der Umsetzung deiner Pläne beginnen kannst.

Meine Tipps zu den Vorschriften für Swingerclubs

Arbeite von Anfang an eng mit einem erfahrenen Berater wie mir, einem Architekten oder einem Rechtsberater zusammen, der sich mit den speziellen Anforderungen für Vergnügungsstätten auskennt. Das spart dir viel Zeit und Ärger im Genehmigungsverfahren.

 

Denk auch daran, dass neben dem Baurecht noch andere rechtliche Aspekte wie Gewerberecht und möglicherweise spezielle kommunale Vorschriften zu beachten sind.

 

Und das Wichtigste: Verliere bei all den Vorschriften nicht den Mut! Es klingt nach einer Menge Arbeit und es gibt sicherlich viele Bürokratie-Berge, die du erklimmen musst, aber es lohnt sich! Und am Ende hast du einen Club, der nicht nur dich, sondern auch viele andere begeistern wird!

 

Ich hoffe, diese Informationen helfen dir bei deinem Vorhaben. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung und unterstütze dich bei deinem Vorhaben. Viel Erfolg bei deinem Projekt!

 

Deine Grietje

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    Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen wurden von Grietje Concept & Design sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Trotz größter Sorgfalt können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.

     

    Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu baurechtlichen Fragen empfehlen wir dringend, sich an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu wenden.

     

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