ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Grietje Semar Business Concept & Interior Design

Stand Mai 2024

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Aufträge, die auf dem Gebiet der Unternehmensberatung und des Interior Designs von Grietje Semar Business Concept & Interior Design übertragen wurden, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

(2) Die von der Unternehmensberatung abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten; d. h. eine Auskunftserteilung über wirtschaftliche und gestaltende Sachverhalte und Zusammenhänge. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen weder zugesagt noch erbracht.

§ 2 Auftragsdurchführung

(1) Gegenstand und Umfang des Auftrages werden durch einen Beratungsvertrag oder die Erstellung eines Angebotes mit dem Auftraggeber festgelegt. Diese enthalten eine Beschreibung der Zielsetzung, des Leistungsgegenstandes der Beratung, die einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten. Der Auftrag erstreckt sich nicht auf die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

(2) Der Auftragsgeber ist verpflichtet, den Berater nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen auch ohne besondere Aufforderung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen des Beraters hat der Auftragsgeber die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskünfte, mündlichen Erklärungen sowie der vorgelegten Unterlagen zu bestätigen.

(3) Grietje Semar Business Concept & Interior Design kann sich zur Auftragsdurchführung sachverständiger Dritter bedienen, wobei diese durch den Berater fortlaufend kontrolliert und betreut werden.

(4) Die Leistungen gelten als erbracht, wenn die im Beratungsvertrag aufgeführten Leistungsgegenstände abgearbeitet sind. Kann der Berater einen zugesagten Termin nicht einhalten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Nimmt der Auftragsgeber ihm obliegende Handlungen nicht rechtzeitig vor, ist der Berater nach einer vorangehenden Information berechtigt, andere Aufträge vorzuziehen. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber den Auftrag nachträglich ändert oder ergänzt.

§ 3 Leistungsänderungen

Grietje Semar Business Concept & Interior Design ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Unternehmensberaters oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Aufschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt der Unternehmensberater in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Berater eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen werden dem gerecht, wenn sie von beiden Seiten unterzeichnet sind.

§ 4 Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen von Grietje Semar Business Concept & Interior Design gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für die vertraglichen Zwecke verwendet werden und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Grietje Semar Business Concept & Interior Design publiziert werden. Dies betrifft auch die Publizierung gegenüber mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen. Soweit die Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Grietje Semar Business Concept & Interior Design Urheber. Der Auftragsgeber erhält in diesen Fällen nur das durch Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§ 5 Unrichtigkeit und Fehler

(1) Grietje Semar Business Concept & Interior Design ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Fehler an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Unternehmensberatung unverzüglich nach Kenntnis der Unrichtigkeit / Fehler hierüber schriftlich zu informieren.

(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten und Fehlern, sofern diese von Grietje Semar Business Concept & Interior Design zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) von Grietje Semar Business Concept & Interior Design.

§ 6 Haftung

(1) Grietje Semar Business Concept & Interior Design und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haften für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen (siehe auch § 9).

(2) Grietje Semar Business Concept & Interior Design haftet für grob und einfach fahrlässig verursachte Schäden beim Beratenen nur bis zu einer Summe in Höhe von 10.000 Euro; gleiches gilt für entsprechende Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Grietje Semar Business Concept & Interior Design. Gegenüber Unternehmern haftet Grietje Semar Business Concept & Interior Design bei leichter Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Hinweis Unternehmensberatung: Aufgrund des Auftragsumfanges (§ 1 dieser AGB) bereitet Grietje Semar Business Concept & Interior Design im Sinne einer Unternehmensberatung lediglich die unternehmerische Entscheidung über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die Entscheidung liegt allein beim Auftraggeber, so dass die Unternehmensberatung nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen und anderen derartigen unternehmerischen Maßnahmen haftet.

Grietje Semar Business Concept & Interior Design führt keine Beratungen nach Rechtsberatungsgesetzt (RBerG) und Steuerberatungsgesetz (StBerG) durch. Hierfür sind die entsprechend zugelassenen Berater zu konsultieren. Hilfeleistungen in Steuersachen nach § 6 Abs. 4 StBerG können übernommen werden.

§ 7 Urheberrecht

(1) Grietje Semar Business Concept & Interior Design behält an der gelieferten Leistung das Urheberrecht. Die erstellten Beratungsleistungen sind geistiges Eigentum von Grietje Semar Business Concept & Interior Design, so dass das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers gilt und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse aus den Verträgen an Dritte berechtigt. Publikationen zum Ergebnis der Arbeiten bzw. zu Teilergebnissen sind stets nur gemeinsam vorzunehmen.

(2) Alle unsere Arbeiten (Entwürfe und Werke, Modelle, Visualisierungen, Präsentationen, Fotografien, Logos, Layouts, Skizzen, etc.) gelten im Verhältnis zum Auftraggeber auch dann als durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Jede Nachahmung auch von Teilen unserer Arbeiten durch den Auftraggeber ist unzulässig.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von Grietje Semar Business Concept & Interior Design, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art an Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung von Grietje Semar Business Concept & Interior Design dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

(4) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Beraters zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt Grietje Semar Business Concept & Interior Design zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Besteht keine anderslautende Vereinbarung, wird dem Kunden das einfache Nutzungsrecht an den Arbeiten von uns übertragen. Die Übertragung erfolgt erst mit der Zahlung des vollständigen Honorars. Bis dahin ist dem Kunden die Nutzung der übertragenen Leistungen nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig und muss getrennt berechnet werden.

(2) Sämtliche Nutzungsrechte an präsentierten, nicht jedoch zur Umsetzung ausgewählten Ideen verbleiben bei uns.

(3) Nutzt der Kunde einen von uns entworfenes Konzept mehrfach und wird Grietje Semar Business Concept & Interior Design nicht mit der Beratung/Planung beauftragt, so werden die weiteren Nutzungsrechte nur gegen eine weitere Vergütung übertragen. Bei Zuwiderhandlung des Kunden sind wir berechtigt, von diesem Schadensersatz in Höhe von 40% der Auftragssumme zu verlangen.

(4) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt, ein anderes Bauprojekt, eine andere Website, eine andere Plattform oder durch eine andere Gesellschaft) bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung und sind vergütungspflichtig.

(5) Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur mit Agentur- und Urheberbenennung zulässig. Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt uns zum Schadensersatz.

(6) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben, auch wenn sie ausnahmsweise ein Miturheberrecht begründen, keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

(7) Wir dürfen die von uns entwickelten Entwürfe, Visualisierungen mit kleiner Schrift in angemessener Weise mit unserem Namenszug und/ oder Logo kennzeichnen und – auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit – für unsere Eigenwerbung im Rahmen von Präsentationen sowie auf unserer Webseite unentgeltlich nutzen; Pressemitteilungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.

(8) Über den Umfang der Nutzung steht uns gegen den Auftraggeber ein Auskunftsanspruch zu.

§ 9 Schweigepflicht gegenüber Dritten

(1) Grietje Semar Business Concept & Interior Design ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, egal ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsbedingungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber Grietje Semar Business Concept & Interior Design von dessen Schweigepflicht entbindet. Der Berater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftragsgebers aushändigen.

§ 10 Zusatzberater

(1) Grietje Semar Business Concept & Interior Design ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch Sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/ freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren zwischen Auftraggeber und den spezialisierten Kollegen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Auftraggeber. Im letzten Fall übernimmt Grietje Semar Business Concept & Interior Design auch keine Haftung für Arbeiten der o.g. Personen.

§ 11 Terminabsage

(1) Sagt der Auftraggeber vereinbarte Gesprächstermine drei Werktage vorher oder kurzfristiger ab, so hat Grietje Semar Business Concept & Interior Design Anspruch auf 70 % des Honorars für die ausgefallene Zeit.

§ 12 Benutzung von Telekommunikationsanlagen und neue Medien

(1) Stellungnahmen gelten als nicht schriftlich, wenn sie auf elektronischem Wege, insbesondere durch E-Mail, übertragen wurden. Aufgrund nicht auszuschließender Fehler bei der elektronischen Übertragung, haftet Grietje Semar Business Concept & Interior Design nicht für dadurch aufgetretene Schäden. Die Risikosphäre bei elektronischer Übertragung (Internet/E-Mail) liegt beim Auftraggeber, insbesondere muss diesem klar sein, dass die Internetnutzung die Geheimhaltung nicht sichert. Die Benutzung von Telekommunikationsgeräten (Telefon/Fax/Anrufbeantworter) kann eine sichere Übertragung von Informationen an Grietje Semar Business Concept & Interior Design nicht sicherstellen. Daher gelten solche Dokumente erst als zugegangen, wenn sie schriftlich eingegangen sind. Wichtige und kritische Informationen und Mitteilungen müssen daher auf dem Postweg an Grietje Semar Business Concept & Interior Design zugesandt werden.

§ 13 Kündigung

Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, gelten für die Kündigung des Vertrages die nachfolgenden Bestimmungen:

(1) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund (gem. § 626 Absatz 2 BGB kann eine Kündigung aus wichtigem Grund nur innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden), so behält Grietje Semar Business Concept & Interior Design Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzüglich der infolge der Aufhebung des Vertrages tatsächlich ersparten Aufwendungen; Grietje Semar Business Concept & Interior Design braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was sie durch eine anderweitige Verwendung ihrer und ihrer Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.

(2) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der nicht auf vertragswidrigem Verhalten von Grietje Semar Business Concept & Interior Design beruht, so hat Grietje Semar Business Concept & Interior Design Anspruch auf einen ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung.

(3) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der auf vertragswidrigem Verhalten von Grietje Semar Business Concept & Interior Design beruht, so entfällt der Anspruch auf die Teilvergütung, soweit die bisherigen Leistungen für den Auftraggeber infolge der Kündigung kein Interesse haben; für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers gilt § 6.

(4) Kündigt Grietje Semar Business Concept & Interior Design ohne wichtigen Grund, so hat sie Anspruch auf einen ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung, es sei denn, dass ihre bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Auftraggeber ohne Interesse sind. Kündigt Grietje Semar Business Concept & Interior Design zur Unzeit, so hat sie dem Auftraggeber den daraus entstandenen Schaden nach Maßgabe des § 6 zu ersetzen.

(5) Kündigt Grietje Semar Business Concept & Interior Design aus einem wichtigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so gilt (Punkt 1) entsprechend. In allen übrigen Fällen einer Kündigung von Grietje Semar Business Concept & Interior Design aus wichtigem Grund gilt (Punkt 4) Satz 1 entsprechend; weitergehende Schadensersatzansprüche von Grietje Semar Business Concept & Interior Design bleiben unberührt. Ein Dauerauftrag mit Pauschalvergütung kann, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

§ 14 Zurückbehaltungsrecht, Aufbewahrung von Unterlagen

(1) Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat Grietje Semar Business Concept & Interior Design an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.

(2) Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Beratungsvertrag hat Grietje Semar Business Concept & Interior Design auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem und für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen Grietje Semar Business Concept & Interior Design und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Grietje Semar Business Concept & Interior Design kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften und Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

(3) Grietje Semar Business Concept & Interior Design bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihr übergebenen und von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.

§ 15 Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftragsgebers

(1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist Grietje Semar Business Concept & Interior Design zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat Grietje Semar Business Concept & Interior Design Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.

§ 16 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Grietje Semar Business Concept & Interior Design hat neben seinen Honorarforderungen sofern nichts anderes vereinbart Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Einzelheiten werden schriftlich in einer Honorarvereinbarung (Angebot) reguliert. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 10 bzw. 30 Tagen und ohne Abzüge zahlbar. Ist der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Grietje Semar Business Concept & Interior Design berechtigt, die Arbeit an dem Auftrag einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind. Grietje Semar Business Concept & Interior Design kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

(2) Unsere Angebote besitzen eine Gültigkeit von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum. Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Basis eines Angebots bzw. eines vom Kunden unterzeichneten Angebots bzw. erteilten Auftrags. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand. Selbst wenn kein erteilter Auftrag des Kunden vorliegt, dieser jedoch Leistungen von uns in Anspruch nimmt, deren Erbringung er üblicherweise nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistungen übliche Vergütung vorzunehmen.

(3) Die Vergütung für unsere Leistungen und Werke erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich oder aufgabenbezogen in Rechnung gestellt wird.

(4) Auslagen und Nebenkosten sind gesondert zu erstatten. Gegen Nachweis trägt der Auftraggeber insbesondere sämtliche für die Durchführung des jeweiligen Auftrags angefallenen Reise-, Fahrt und Übernachtungskosten, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Die Preise in Angeboten und Rechnungen werden als Netto Kosten angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird separat ausgewiesen.

(6) Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung frei widerruflich. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben. etc. enthalten lediglich Annäherungsversuche, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.

(7) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Grietje Semar Business Concept & Interior Design nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.

(8) Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers oder durch den Beginn der Erbringung der von angebotenen bzw. vom Kunden beauftragten Dienstleistung/Lieferung zustande.

§ 17 Briefing / Gestaltungsfreiheit / Zusatzleistungen

(1) Basis unserer Tätigkeit bildet das Briefing durch den Auftraggeber.

(2) Im Rahmen des Auftrags besteht für uns Gestaltungsfreiheit.

(3) Die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erstellten Arbeiten und erbrachten Leistungen wird von uns nicht geschuldet.

(4) Geschuldet wird jeweils nur ein Entwurf sowie dessen einmalige Überarbeitung. Wünscht der Auftraggeber über die einmalige Vorlage und Überarbeitung eines Entwurfs hinaus weitere Änderungen oder die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, so handelt es sich um Zusatzleistungen, die nach Zeitaufwand vergütet werden.

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