Das hängt von der Stufe ab. Wenn sie allgemein zulässig sind, hast du einen Rechtsanspruch, sofern alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn sie nur ausnahmsweise zulässig sind, hat die Gemeinde Ermessen und kann bei städtebaulichen Gründen ablehnen. Wenn sie ausgeschlossen sind, ist kein Antrag möglich